Neuigkeiten
Covid 19 – UPDATE

UPDATE 01.04.22
Derzeit gibt es in Berlin keine Einschränkungen bei einem Restaurantbesuch.
UPDATE 04.03.22
- Aufgrund der häufigen Nachfragen, möchten wir Ihnen hier mitteilen, dass in Berlin die 3G-Bedingung besteht.
Das bedeutet, dass Sie in den Innenbereichen Ihren Impfnachweis (vollständig geimpft, mindestens 15 Tage alt)
oder den Genesenen-Nachweis (29 Tage – 3 Monate) oder einen tagesaktuelle negativen Test mitbringen!
Das gelbe Impfbuch ist nun auch wieder gültig. - Alle weiteren eventuellen Änderungen ergeben sich aus der Verordnung des Berliner Senats.
Kontaktbeschränkungen
- Innen: aufgehoben
- Außen: KEIN G und keine Kontaktbeschränkungen
Maskenpflicht
- Maskenpflicht gilt im INNEN- und AUSSENBEREICH
- Bei Veranstaltungen gilt die FFP2-Maskenpflicht
Testpflicht allgemein
- Ein negatives Testergebnis darf beim Verlassen des Restaurants nicht älter als 24h alt sein.
- Bei allen Veranstaltungen muss im Innenbereich ein Geimpft (mind. 15 Tage nach der 2. Impfung)-
oder Genesenen (28 Tage nach Infektion bis maximal 3 Monate)- oder ein negatives Test Zertifikat vorgelegt werden. - Bei Veranstaltungen im Außenbereich ist ab 200 Personen mindestens ein negatives Testergebnis vorzulegen (bzw. eins der 3G’s)
Abstandsregeln
- sind mit der 3G-Regelung aufgehoben
Anwesenheitsdokumentation
- entfällt für die Gastronomie
Veranstaltungen (nicht private/geschäftlich, z.B. Meetings & Incentives)
es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen
- Definition: Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 25.000 zeitgleich Anwesenden sind verboten. ab 2.000 Personen gilt das 2G Plus-Modell
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 zeitgleich Anwesenden sind verboten
Außenbereich:
- maximal 25.000 Personen (gewerblich)
- FFP2-Maskenpflicht (nicht am Tisch)
- 3G-Regel; ab 2.000 Teilnehmern 2G Plus-Modell
Innenbereich
- maximal 200 Personen (gewerblich)
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt die 3G Regel unabhängig der Personenzahl
private Veranstaltungen mit besonderem Anlass
- dazu zählen beispielsweise Hochzeits-und Geburtstagsfeiern oder Taufen
- Es gelten für gewerblich durchgeführte private Veranstaltungen die gleichen Regeln , wie für „nicht private Veranstaltungen“.
- Bestattungen & Trauerfeiern: es gelten die Regeln für „Veranstaltungen („nicht privat“)
UPDATE 05.02.22
- Aufgrund der häufigen Nachfragen, möchten wir Ihnen hier mitteilen, dass bei uns im Zollpackhof die 2G-Bedingung zuzüglich Test-Regel besteht. Das bedeutet, dass Sie in den Innenbereichen Ihren Impfnachweis (vollständig geimpft, mindestens 15 Tage alt) oder den Genesenen-Nachweis mitbringen PLUS eine Booster-Impfung oder tagesaktuelle Testung! Halten Sie bitte auch Ihren amtlichen Lichtbildausweis bereit (Personalausweis oder Reisepass). Das gelbe Impfbuch ist nun auch wieder in Kombination mit einem Lichtbildausweis gültig.
- Die folgenden Personen benötigen keinen zusätzlichen Test:
– geboosterte/Auffrischimpfung
– die 2. Impfung ist älter als 14 Tage und jünger als 3 Monate
– 2 Impfungen + 1 Infektion –> länger als 28 Tage und kürzer als 3 Monate zurückliegt
– Genesung ist länger als 3 Monate her + 1x Impfung, die weniger als 3 Monate alt ist
– Genesung älter als 28 Tage aber nicht älter als 3 Monate - Alle weiteren eventuellen Änderungen ergeben sich aus der Verordnung des Berliner Senats.
Kontaktbeschränkungen
- Innen: maximal 10 Personen pro Tisch
- Außen: KEIN 2G. Der Mindestabstand muss eingehalten werden. 10 Personen pro Tisch
Maskenpflicht
- Maskenpflicht gilt im INNEN- und AUSSENBEREICH
Testpflicht allgemein
- Ein negatives Testergebnis reicht NICHT für den Innenbereich aus.
- Bei allen Veranstaltungen muss im Innenbereich ein Geimpft (vollständig, mind. 15 Tage nach der 2. Impfung)- oder Genesenen (28Tage nach Infektion bis maximal 6 Monate)-Zertifikat vorgelegt werden PLUS eine tagesaktuelle Testung oder Booster.Impfung
- Bei Veranstaltungen im Außenbereich ist bei allen anwesenden Personen ein Testergebnis vorzulegen (bzw. eins der 3G’s)
Abstandsregeln
- sind mit der 2G-Regelung für den Innenbereich aufgehoben. Pro Tisch 10 Personen.
- es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen im Außenbereich einzuhalten. (außer bei 2G)
- Dies gilt insbesondere in Warteschlangen!
- Zwischen den Tischen soll der Mindestabstand im Außenbereich von 1,5 m eingehalten werden. (3G)
Anwesenheitsdokumentation
- ist noch immer Pflicht!
- Aufbewahrungspflicht 2 Wochen
- Im Innen-und Außenbereichen
- Sie können sich bei uns digital mit Luca registrieren (auch ohne APP)
Veranstaltungen (nicht private/geschäftlich, z.B. Meetings & Incentives)
es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen
- Definition: Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 zeitgleich Anwesenden sind verboten
Außenbereich:
- maximal 1000 Personen (gewerblich)
- medizinische Maskenpflicht (nicht am Tisch)
- 2G+ Testregel
Innenbereich
- maximal 200 Personen (gewerblich)
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G+ Test-Pflicht unabhängig der Personenzahl (Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung UND tagesaktuelle Testung oder Booster-Impfung)
private Veranstaltungen mit besonderem Anlass
- dazu zählen beispielsweise Hochzeits-und Geburtstagsfeiern oder Taufen
- Es gelten für gewerblich durchgeführte private Veranstaltungen die gleichen Regeln , wie für „nicht private Veranstaltungen“.
- Bestattungen & Trauerfeiern: es gelten die Regeln für „Veranstaltungen („nicht privat“)
UPDATE 15.01.22
- Aufgrund der häufigen Nachfragen, möchten wir Ihnen hier mitteilen, dass bei uns im Zollpackhof die 2G+ Test-Regel besteht. Das bedeutet, dass Sie in den Innenbereichen Ihren Impfnachweis (vollständig geimpft, mindestens 15 Tage alt) oder den Genesenen-Nachweis mitbringen PLUS eine Booster-Impfung oder tagesaktuelle testung! Halten Sie bitte auch Ihren amtlichen Lichtbildausweis bereit (Personalausweis oder Reisepass). Das gelbe Impfbuch ist nun auch wieder in Kombination mit einem Lichtbildausweis gültig.
- Alle weiteren eventuellen Änderungen ergeben sich aus der Verordnung des Berliner Senats.
Kontaktbeschränkungen
- Innen: maximal 10 Personen pro Tisch
- Außen: KEIN 2G. Der Mindestabstand muss eingehalten werden. 10 Personen pro Tisch
Maskenpflicht
- Maskenpflicht gilt im INNEN- und AUSSENBEREICH
Testpflicht allgemein
- Ein negatives Testergebnis reicht NICHT für den Innenbereich aus.
- Bei allen Veranstaltungen muss im Innenbereich ein Geimpft (vollständig, mind. 15 Tage nach der 2. Impfung)- oder Genesenen (28Tage nach Infektion bis maximal 6 Monate)-Zertifikat vorgelegt werden PLUS eine tagesaktuelle Testung oder Booster.Impfung
- Bei Veranstaltungen im Außenbereich ist bei allen anwesenden Personen ein Testergebnis vorzulegen (bzw. eins der 3G’s)
Abstandsregeln
- sind mit der 2G-Regelung für den Innenbereich aufgehoben. Pro Tisch 10 Personen.
- es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen im Außenbereich einzuhalten. (außer bei 2G)
- Dies gilt insbesondere in Warteschlangen!
- Zwischen den Tischen soll der Mindestabstand im Außenbereich von 1,5 m eingehalten werden. (3G)
Anwesenheitsdokumentation
- ist noch immer Pflicht!
- Aufbewahrungspflicht 2 Wochen
- Im Innen-und Außenbereichen
- Sie können sich bei uns digital mit Luca registrieren (auch ohne APP)
Veranstaltungen (nicht private/geschäftlich, z.B. Meetings & Incentives)
es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen
- Definition: Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 zeitgleich Anwesenden sind verboten
Außenbereich:
- maximal 1000 Personen (gewerblich)
- medizinische Maskenpflicht (nicht am Tisch)
- 3G-Regel ab 10 Personen Pflicht
Innenbereich
- maximal 200 Personen (gewerblich)
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G+ Test-Pflicht unabhängig der Personenzahl (Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung UND tagesaktuelle Testung oder Booster-Impfung)
private Veranstaltungen mit besonderem Anlass
- dazu zählen beispielsweise Hochzeits-und Geburtstagsfeiern oder Taufen
- Es gelten für gewerblich durchgeführte private Veranstaltungen die gleichen Regeln , wie für „nicht private Veranstaltungen“.
- Bestattungen & Trauerfeiern: es gelten die Regeln für „Veranstaltungen („nicht privat“)
UPDATE 28.12.21
- Aufgrund der häufiger Nachfragen, möchten wir Ihnen hier mitteilen, dass bei uns im Zollpackhof die 2G-Regel bis auf Weiteres besteht. Das bedeutet, dass Sie in den Innenbereichen Ihren digitalen Impfnachweis (vollständig geimpft, mindestens 15 Tage alt) oder den Genesenen-Nachweis mitbringen! Halten Sie bitte auch Ihren Lichtbildausweis bereit (Personalausweis oder Reisepass)
- Alle weiteren eventuellen Änderungen ergeben sich aus der Verordnung des Berliner Senats.
Kontaktbeschränkungen
- Innen: maximal 10 Personen pro Tisch
- Außen: KEIN 2G. Der Mindestabstand muss eingehalten werden. 10 Personen pro Tisch
Maskenpflicht
- Maskenpflicht gilt im INNEN- und AUSSENBEREICH
Testpflicht allgemein
- Ein negatives Testergebnis reicht NICHT für den Innenbereich aus.
- Bei allen Veranstaltungen muss im Innenbereich ein DIGITALER Geimpft (vollständig, mind. 15 Tage nach der 2. Impfung)- oder Genesenen (28Tage nach Infektion bis maximal 6 Monate)-Zertifikat vorgelegt werden
- Bei Veranstaltungen im Außenbereich ist bei allen anwesenden Personen ein Testergebnis vorzulegen (bzw. eins der 3G’s)
Abstandsregeln
- sind mit der 2G-Regelung für den Innenbereich aufgehoben. Pro Tisch 10 Personen.
- es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen im Außenbereich einzuhalten. (außer bei 2G)
- Dies gilt insbesondere in Warteschlangen!
- Zwischen den Tischen soll der Mindestabstand im Außenbereich von 1,5 m eingehalten werden. (3G)
Anwesenheitsdokumentation
- ist noch immer Pflicht!
- Aufbewahrungspflicht 2 Wochen
- Im Innen-und Außenbereichen
- Sie können sich bei uns digital mit Luca registrieren (auch ohne APP)
Veranstaltungen (nicht private/geschäftlich, z.B. Meetings & Incentives)
es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen
- Definition: Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 zeitgleich Anwesenden sind verboten
Außenbereich:
- maximal 1000 Personen (gewerblich)
- medizinische Maskenpflicht (nicht am Tisch)
Innenbereich
- maximal 200 Personen (gewerblich)
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G-Pflicht unabhängig der Personenzahl (Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung)
private Veranstaltungen mit besonderem Anlass
- dazu zählen beispielsweise Hochzeits-und Geburtstagsfeiern oder Taufen
- Es gelten für gewerblich durchgeführte private Veranstaltungen die gleichen Regeln , wie für „nicht private Veranstaltungen“.
- Bestattungen & Trauerfeiern: es gelten die Regeln für „Veranstaltungen („nicht privat“)
UPDATE 18.12.21
- Aufgrund der häufiger Nachfragen, möchten wir Ihnen hier mitteilen, dass bei uns im Zollpackhof die 2G-Regel bis auf Weiteres besteht. Das bedeutet, dass Sie in den Innenbereichen Ihren digitalen Impfnachweis (vollständig geimpft, mindestens 15 Tage alt) oder den Genesenen-Nachweis mitbringen! Halten Sie bitte auch Ihren Lichtbildausweis bereit (Personalausweis oder Reisepass)
- Alle weiteren eventuellen Änderungen ergeben sich aus der Verordnung des Berliner Senats.
Kontaktbeschränkungen
- Innen: keine Kontaktbeschränkungen
- Außen: KEIN 2G. Der Mindestabstand muss eingehalten werden.
Maskenpflicht
- Maskenpflicht gilt im INNEN- und AUSSENBEREICH
Testpflicht allgemein
- Ein negatives Testergebnis reicht NICHT für den Innenbereich aus.
- Bei allen Veranstaltungen muss im Innenbereich ein DIGITALER Geimpft (vollständig, mind. 15 Tage nach der 2. Impfung)- oder Genesenen (28Tage nach Infektion bis maximal 6 Monate)-Zertifikat vorgelegt werden
- Bei Veranstaltungen im Außenbereich ist bei allen anwesenden Personen ein Testergebnis vorzulegen (bzw. eins der 3G’s)
Abstandsregeln
- sind mit der 2G-Regelung für den Innenbereich aufgehoben
- es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen im Außenbereich einzuhalten. (außer bei 2G)
- Dies gilt insbesondere in Warteschlangen!
- Zwischen den Tischen soll der Mindestabstand im Außenbereich von 1,5 m eingehalten werden. (3G)
Anwesenheitsdokumentation
- ist noch immer Pflicht!
- Aufbewahrungspflicht 2 Wochen
- Im Innen-und Außenbereichen
- Sie können sich bei uns digital mit Luca registrieren (auch ohne APP)
Veranstaltungen (nicht private/geschäftlich, z.B. Meetings & Incentives)
es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen
- Definition: Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 zeitgleich Anwesenden sind verboten
Außenbereich:
- maximal 1000 Personen (gewerblich)
- medizinische Maskenpflicht (nicht am Tisch)
Innenbereich
- maximal 200 Personen (gewerblich)
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G-Pflicht unabhängig der Personenzahl (Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung)
private Veranstaltungen mit besonderem Anlass
- dazu zählen beispielsweise Hochzeits-und Geburtstagsfeiern oder Taufen
- Es gelten für gewerblich durchgeführte private Veranstaltungen die gleichen Regeln , wie für „nicht private Veranstaltungen“.
- Bestattungen & Trauerfeiern: es gelten die Regeln für „Veranstaltungen („nicht privat“)
UPDATE 27.11.21
- Aufgrund der häufiger Nachfragen, möchten wir Ihnen hier mitteilen, dass bei uns im Zollpackhof die 2G-Regel bis auf Weiteres besteht. Das bedeutet, dass Sie in den Innenbereichen Ihren digitalen Impfnachweis (vollständig geimpft, mindestens 14 Tage alt) oder den Genesenen-Nachweis mitbringen! Halten Sie bitte auch Ihren Lichtbildausweis bereit (Personalausweis oder Reisepass)
- Alle weiteren eventuellen Änderungen ergeben sich aus der Verordnung des Berliner Senats.
Kontaktbeschränkungen
- Innen: keine Kontaktbeschränkungen
- Außen: KEIN 2G. Der Mindestabstand muss eingehalten werden.
Maskenpflicht
- Maskenpflicht gilt im INNEN- und AUSSENBEREICH
Testpflicht allgemein
- Ein negatives Testergebnis reicht NICHT für den Innenbereich aus.
- Bei allen Veranstaltungen muss im Innenbereich ein DIGITALER Geimpft (vollständig, mind. 15 Tage nach der 2. Impfung)- oder Genesenen (28Tage nach Infektion bis maximal 6 Monate)-Zertifikat vorgelegt werden
- Bei Veranstaltungen im Außenbereich ist ab 100 zeitgleich anwesenden Personen ein Testergebnis vorzulegen (bzw. eins der 3G’s)
Abstandsregeln
- sind mit der 2G-Regelung für den Innenbereich aufgehoben
- es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen im Außenbereich einzuhalten.
- Dies gilt insbesondere in Warteschlangen!
- Zwischen den Tischen soll der Mindestabstand im Außenbereich von 1,5 m eingehalten werden.
Anwesenheitsdokumentation
- ist noch immer Pflicht!
- Aufbewahrungspflicht 2 Wochen
- In Innen-und Außenbereichen
- Sie können sich bei uns digital mit Luca registrieren (auch ohne APP)
Veranstaltungen (nicht private/geschäftlich, z.B. Meetings & Incentives)
es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen
- Definition: Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2 000 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1000 zeitgleich Anwesenden sind verboten
Außenbereich:
- maximal 2000 Personen (gewerblich)
- medizinische Maskenpflicht (nicht am Tisch)
Innenbereich
- maximal 1000 Personen (gewerblich)
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G-Pflicht unabhängig der Personenzahl (Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung)
private Veranstaltungen mit besonderem Anlass
- dazu zählen beispielsweise Hochzeits-und Geburtstagsfeiern oder Taufen
- Es gelten für gewerblich durchgeführte private Veranstaltungen die gleichen Regeln , wie für „nicht private Veranstaltungen“.
- Bestattungen & Trauerfeiern: ohne Personenobergrenze, es gelten die Regeln für „Veranstaltungen („nicht privat“)
UPDATE 16.09.21
- Aufgrund der häufiger Nachfragen, möchten wir Ihnen hier mitteilen, dass bei uns im Zollpackhof die 3G-Regel bis auf Weiteres bestehen bleibt. Das bedeutet, dass Sie in den Innenbereichen einen negativen Test (nicht älter als 24h), Ihren Impfnachweis (vollständig geimpft, mindestens 14 Tage alt) oder den Genesenennachweis mitbringen!
- Alle weiteren eventuellen Änderungen ergeben sich aus der Verordnung des Berliner Senats. Diese wird voraussichtlich am 18.09.21 veröffentlicht.
UPDATE 21.08.21
Kontaktbeschränkungen
- Innen: keine Kontaktbeschränkungen, zwischen den Tischen ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten
- Außen: grundsätzlich keine Kontaktbeschränkungen
Maskenpflicht
- Maskenpflicht am Platz bei Veranstaltungen: Sofern der Mindestabstand von 1,5 Meter
nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske auch am fest
zugewiesenen Platz, wenn nicht alle Personen negativ getestet sind. - In Gaststätten müssen Personal mit Gästekontakt eine medizinische Gesichtsmaske
und Gäste, sofern sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten, eine medizinische Maske
tragen. Die Gäste können am Platz die Maske abnehmen.
Testpflicht allgemein
- Ein negatives Testergebnis muss für den Innenbereich vorgelegt werden.
- Bei allen Veranstaltungen muss im Innenbereich ein negativer Test vorgelegt werden, unabhängig von der Personenzahl
- Zulässig ist auch eine Impfbescheinigung (vollständig, mind. 15 Tage nach der 2. Impfung) oder Genesenenbescheinigung
- Für die Außenbereiche im Allgemeinen ist kein Test erforderlich
- Bei Veranstaltungen im Außenbereich ist ab 100 zeitgleich anwesenden Personen ein Testergebnis vorzulegen (bzw. eins der 3G’s)
Abstandsregeln
- es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
- Dies gilt insbesondere in Warteschlangen!
- Zwischen den Tischen soll der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
Anwesenheitsdokumentation
- ist noch immer Pflicht!
- Aufbewahrungspflicht nur noch 2 Wochen
- In Innen-und Außenbereichen
- Sie können sich bei uns digital mit Luca registrieren (auch ohne APP)
Veranstaltungen (nicht private/geschäftlich, z.B. Meetings & Incentives))
es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen
- Definition: Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2 000 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1000 zeitgleich Anwesenden sind verboten
Außenbereich:
- ab 20 Personen: ohne Negativtest: mit fester Sitzplatzzuweisungspflicht!
- ab 20 Personen: mit Negativtest: ohne feste Sitzplatzzuweisungspflicht (Sie dürfen sich also auch bewegen)
- ab 251 Personen: mit genereller Sitzplatzzuweisungen
- ab 750 Personen: generelle Testpflicht
- medizinische Maskenpflicht (nicht am Tisch)
Innenbereich
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt die Testpflicht unabhängig der Personenzahl oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung.
- medizinische Maske muss getragen werden, sofern sich Gäste nicht am Platz befinden.
private Veranstaltungen mit besonderem Anlass
- dazu zählen beispielsweise Hochzeits-und Geburtstagsfeiern oder Taufen
- Es gelten für gewerblich durchgeführte private Veranstaltungen die gleichen Regeln , wie für „nicht private Veranstaltungen“.
- Bestattungen & Trauerfeiern: ohne Personenobergrenze, es gelten die Regeln für „Veranstaltungen („nicht privat“)
UPDATE 09.07.21 (gültig ab 10.07.21)
Kontaktbeschränkungen
- Innen: keine Kontaktbeschränkungen
- Außen: keine Kontaktbeschränkungen
Maskenpflicht
- In Gaststätten müssen Personal mit Gästekontakt eine medizinische Gesichtsmaske
und Gäste, sofern sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten, eine medizinische Maske
tragen. Die Gäste können am Platz die Maske abnehmen.
Testpflicht allgemein
- Ein negatives Testergebnis muss für den Innenbereich vorgelegt werden.
- Zulässig ist auch eine Impfbescheinigung (vollständig, mind. 15 Tage nach der 2. Impfung) oder Genesenenbescheinigung
- Für die Außenbereiche ist kein Test erforderlich
Abstandsregeln
- es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
- Dies gilt insbesondere in Warteschlangen!
- Zwischen den Tischen soll der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
Anwesenheitsdokumentation
- ist noch immer Pflicht!
- Aufbewahrungspflicht nur noch 2 Wochen
- In Innen-und Außenbereichen
- Sie können sich bei uns digital mit Luca registrieren (auch ohne APP)
Veranstaltungen (nicht private/geschäftlich, z.B. Meetings & Incentives))
es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen
- Definition: Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2 000 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1000 zeitgleich Anwesenden sind verboten
Außenbereich:
- ab 20 Personen: ohne Negativtest: mit fester Sitzplatzzuweisungspflicht!
- ab 20 Personen: mit Negativtest: ohne feste Sitzplatzzuweisungspflicht (Sie dürfen sich also auch bewegen)
- ab 251 Personen: mit genereller Sitzplatzzuweisungen
- ab 750 Personen: generelle Testpflicht
- medizinische Maskenpflicht (nicht am Tisch)
Innenbereich
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt die Testpflicht ab 50 Teilnehmer:innen oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung.
- medizinische Maske muss getragen werden, sofern sich Gäste nicht am Platz befinden.
private Veranstaltungen mit besonderem Anlass
- dazu zählen beispielsweise Hochzeits-und Geburtstagsfeiern oder Taufen
- Es gelten für gewerblich durchgeführte private Veranstaltungen die gleichen Regeln , wie für „nicht private Veranstaltungen“.
- Bestattungen & Trauerfeiern: ohne Personenobergrenze, es gelten die Regeln für „Veranstaltungen („nicht privat“)
UPDATE 03.07.21
Kontaktbeschränkungen
- Innen: 10 Personen aus 5 Haushalten (nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahre, vollständig geimpfte oder genesene Personen)
- Außen: keine Kontaktbeschränkungen
Maskenpflicht
- Im Innenbereich muss eine FFP2 Maske getragen werden (sofern Sie sich nicht auf Ihrem Sitzplatz aufhalten)
- Im Außenbereich ist es unklar, welche Maske getragen werden muss (sofern Sie sich nicht auf Ihrem Sitzplatz aufhalten). Bitte tragen Sie deshalb wieder eine FFP2 Maske.
Testpflicht allgemein
- Ein negatives Testergebnis muss für den Innenbereich vorgelegt werden.
- Zulässig ist auch eine Impfbescheinigung (vollständig, mind. 15 Tage nach der 2. Impfung) oder Genesenenbescheinigung
- Für die Außenbereiche ist kein Test erforderlich
Abstandsregeln
- es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
- Dies gilt insbesondere in Warteschlangen!
Anwesenheitsdokumentation
- ist noch immer Pflicht!
- In Innen-und Außenbereichen
- Sie können sich bei uns digital mit Luca registrieren (auch ohne APP)
Veranstaltungen (nicht private/geschäftlich, z.B. Meetings & Incentives))
es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen
- Definition: Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2 000 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 500 zeitgleich Anwesenden sind verboten
Außenbereich:
- 20-250 Personen: ohne Negativtest: mit fester Sitzplatzzuweisungspflicht!
- 20-250 Personen: mit Negativtest: ohne feste Sitzplatzzuweisungspflicht (Sie dürfen sich also auch bewegen)
- ab 251 Personen: mit genereller Sitzplatzzuweisungen
- ab 500 Personen: generelle Testpflicht
- medizinische Maskenpflicht (nicht am Tisch)
Innenbereich
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt die Testpflicht ab 20 Teilnehmer:innen oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung.
- FFP2-Maskenpflicht
private Veranstaltungen mit besonderem Anlass
- dazu zählen beispielsweise Hochzeits-und Geburtstagsfeiern oder Taufen
- Im Innenbereich: max. 50 Personen, mit Testpflicht (Ausnahme für vollständig Geimpfte oder Genesene), Anwesenheitsdokumentation, Sitzplatzzuweisung ab 20 Personen, FFP2-Maskenpflicht (sofern Sie sich nicht auf Ihrem Sitzplatz aufhalten)
- Im Außenbereich: max. 100 Personen, Anwesenheitsdokumentation, Testpflicht ab 50 Personen, das Tragen einer medizinischen Maske (sofern Sie sich nicht an Ihrem Sitzplatz aufhalten), eine feste Sitzplatzzuweisung erfolgt, sofern Sie mehr als 20 Personen und nicht getestet sind (es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen)
- Bestattungen & Trauerfeiern: ohne Personenobergrenze, es gelten die Regeln für „Veranstaltungen („nicht privat“)
UPDATE 18.06.21
Kontaktbeschränkungen
- Sowohl innen als auch außen: 10 Personen aus 5 Haushalten (nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahre, vollständig geimpfte oder genesene Personen)
Maskenpflicht
- Im Innenbereich muss eine FFP2 Maske getragen werden (sofern Sie sich nicht auf Ihrem Sitzplatz aufhalten)
- Im Außenbereich ist eine medizinische Maske ausreichend (sofern Sie sich nicht auf Ihrem Sitzplatz aufhalten)
Testpflicht allgemein
- Ein negatives Testergebnis muss für den Innenbereich vorgelegt werden.
- Zulässig ist auch eine Impfbescheinigung (vollständig, mind. 15 Tage nach der 2. Impfung) oder Genesenenbescheinigung
- Für die Außenbereiche ist kein Test erforderlich
Abstandsregeln
- es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
- Dies gilt insbesondere in Warteschlangen!
Anwesenheitsdokumentation
- ist noch immer Pflicht!
- In Innen-und Außenbereichen
- Sie können sich bei uns digital mit Luca registrieren (auch ohne APP)
Veranstaltungen (nicht private/geschäftlich, z.B. Meetings & Incentives))
es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen
- Definition: Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 zeitgleich Anwesenden sind verboten
Außenbereich:
- 20-250 Personen: ohne Negativtest: mit fester Sitzplatzzuweisungspflicht!
- 20-250 Personen: mit Negativtest: ohne feste Sitzplatzzuweisungspflicht (Sie dürfen sich also auch bewegen)
- ab 250 Personen: generelle Testpflicht
- medizinische Maskenpflicht (nicht am Tisch)
Innenbereich
- Bei Veranstaltungen im Innenbereich müssen alle Teilnehmer:innen negativ getestet sein, vollständig geimpft oder genesen.
- FFP2-Maskenpflicht
private Veranstaltungen mit besonderem Anlass
- dazu zählen beispielsweise Hochzeits-und Geburtstagsfeiern oder Taufen
- Im Innenbereich: max. 50 Personen, mit Testpflicht (Ausnahme für vollständig Geimpfte oder Genesene), Anwesenheitsdokumentation, Sitzplatzzuweisung ab 20 Personen, FFP2-Maskenpflicht (sofern Sie sich nicht auf Ihrem Sitzplatz aufhalten)
- Im Außenbereich: max. 100 Personen, Anwesenheitsdokumentation, Testpflicht ab 50 Personen, das Tragen einer medizinischen Maske (sofern Sie sich nicht an Ihrem Sitzplatz aufhalten), eine feste Sitzplatzzuweisung erfolgt, sofern Sie mehr als 20 Personen und nicht getestet sind (es empfiehlt sich bei allen Veranstaltungen mit negativem Test zu erscheinen)
- Bestattungen & Trauerfeiern: ohne Personenobergrenze, es gelten die Regeln für „Veranstaltungen („nicht privat“)
Kontaktbeschränkungen:
- Kontaktbeschränkungen drinnen 6 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
- Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus fünf Haushalten (plus Kinder bis 14)
Alkoholbeschränkung:
- Verbot von Abgabe, Ausschank und Verkauf von Alkohol von 0 Uhr bis 5 Uhr (statt 23-5 Uhr)
Veranstaltungen:
- Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht)
- Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur sowie für Pilotprojekte
- Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen mit bis zu 50 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen, Testpflicht ab 11 Personen
- Singen in geschlossenen Räumen nach Maßgabe Hygienerahmenkonzept zulässig
Gastronomie:
- Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht
- Gastronomie außen ohne Testpflicht
- Die Anwesenheitsdokumentation bleibt bestehen
Hotels:
- Touristische Übernachtungen möglich ab 11. Juni , Testpflicht
Die aktuellen Coronaregeln für die Berliner Gastronomie – das sollten Sie jetzt wissen!
18.05.2021
Alle Gaststätten dürfen in Berlin ab dem 21. Mai 2021 den genehmigten Außenbereich für den Publikumsverkehr öffnen.
Eine Anwesenheitsdokumentation ist erforderlich, jedoch keine Reservierungspflicht!
Die Anwesenheitsdokumentation im Zollpackhof
Die Anwesenheitsdokumentation erfolgt im Zollpackhof am Tisch über die LUCA-APP!!
Wir bitten Sie daher, sich die App vorsorglich zu laden.
Die App finden Sie über diesen Link.
Negativtest
- Gäste müssen nach § 6 b negativ getestet sein. Der Berliner Senat hat ein Merkblatt zur Negativtestung bei Kunden veröffentlicht, was auch für die Außengastronomie angewendet werden kann. Hier klicken zu Fragen und Antworten zur Testpflicht (Berliner Senat)
Ausnahmen vom Testnachweis:
- Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind auch genesene Personen, die ein mehr als 6 Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis und mindestens eine Impfung erhalten haben.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 vorlegen können.
Gäste müssen aber nachweisen, dass die Ausnahmen vorliegen.
Abstandsregeln
- Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden
- Am Tisch dürfen Personen aus zwei Haushalten sitzen, höchstens jedoch 5 Personen, wobei eigene Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt werden. Innerhalb der Sitz- oder Tischgruppe darf der Mindestabstand unterschritten werden.
Medizinische Maske im Außenbereich
- Gäste und Personal mit Gästekontakt müssen im Freien eine medizinische Gesichtsmaske tragen, sofern sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten. Am Platz können die Gäste die Maske abnehmen. Eine FFP 2 Maske ist im Außenbereich nicht Pflicht
Weitere Fragen
- Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch verzehrt werden
- Die Bedienung am Tisch und die Selbstabholung sind zulässig
- Toiletten im Innenbereich dürfen geöffnet werden
Hier klicken um zur SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats zu gelangen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen und sicheren Aufenthalt bei uns im Zollpackhof!
UPDATE vom 30.10.2020
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Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Folgende Regeln gelten ab 02. November bis einschließlich 30. November 2020:
- Kontaktbegrenzungen: Jeder ist dringend dazu aufgefordert, sämtliche nicht zwingend notwendige Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstands zu vermeiden. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie in Innenräumen ist für Personen aus einem Haushalt sowie für Gruppen aus maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten gestattet. Für Kinder bis zwölf Jahren in festen Unterrichts- oder Betreuungsgruppen gelten diese Kontaktbeschränkungen nicht für den Aufenthalt im Freien.
- Schließung von Restaurants, Bars und Kneipen: Gastronomische Betriebe müssen für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Restaurants, Imbisse und Cafés dürfen ihre Speisen liefern oder zur Abholung anbieten. Der Betrieb von Kantinen ist weiterhin erlaubt – dort dürfen maximal zwei Personen an einem Tisch sitzen.
- Schließung von Kultureinrichtungen: Theater, Opern, Museen, Konzerthäuser, Kinos und Freizeitparks müssen geschlossen bleiben. Auch Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht öffnen.
- Verbot touristischer Übernachtungen: Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen keine Übernachtungen an Tourist:innen anbieten.
- Einschränkung des Sportbetriebs: Der Amateursportbetrieb ist einzustellen. Fitnessstudios, Tanzstudios und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Auch Schwimmbäder, Saunen und Thermen dürfen nicht für den Publikumsverkehr öffnen. Individualsport darf allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Für Kinder unter zwölf Jahren gelten diese Beschränkungen nicht, sofern sie Sport im Freien und in festen Gruppen ausüben.
- Verbot von Veranstaltungen im Freizeit- und Unterhaltungsbereich: Sämtliche Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, dürfen nicht stattfinden – dies umfasst Konzerte, Theatervorstellungen sowie sonstige künstlerische Darbietungen. Auch Weihnachtsmärkte und Jahrmärkte dürfen nicht öffnen.
- Personenobergrenzen für sonstige Veranstaltungen: Im Freien dürfen Veranstaltungen mit maximal 100 Personen stattfinden. In geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 50 Teilnehmenden an Veranstaltungen.
- Verbot körpernaher Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Prostitutionsstätten und ähnliche Betriebe müssen geschlossen bleiben und dürfen ihre Dienstleistungen auch nicht außerhalb ihrer Betriebsstätte anbieten. Medizinisch notwendige körpernahe Behandlungen dürfen weiterhin angeboten werden. Auch Friseurbetriebe dürfen unter Einhaltung der Hygienevorgaben öffnen.
- Dringende Aufforderung zum Homeoffice oder mobilen Arbeiten: Unternehmen sind eindringlich dazu aufgefordert, ihren Mitarbeitern die Heimarbeit bzw. mobiles Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist.
Einzelhandelsgeschäfte – Supermärkte, Spätis und Ladengeschäfte – dürfen unter Einhaltung gesteigerter Hygienevorgaben weiterhin öffnen. Es gilt, die zulässige Personenanzahl von einer Person je 10 qm Verkaufsfläche. Schulen und Kindergärten bleiben offen. Selbiges gilt für Jugendkunstschulen, Volkshochschulen und Musikschulen.
Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/
UPDATE vom 10.10.2020
- Schließzeit und Alkoholverbot (gilt ab dem 10.10.2020 ab 0 Uhr)
Gaststätten im Sinne Gaststättengesetzes sind in der Zeit von 23 bis 6 Uhr des Folgetages zu schließen - Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr des Folgetages verboten
- Verkaufsstellen in Sinne des Ladenöffnungsgesetzes sind in der Zeit von 23 bis 6 Uhr zu schließen
- Anwesenheitsdokumentation (§ 3 der Verordnung)
– Neu: ist zu führen, im Innen- und im Außenbereich
– ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung.
Folgende Daten sind zu erfassen:
o Vor- und Familienname,
o Telefonnummer,
o Neu: Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthalts
o vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse,
o Anwesenheitszeit und
o gegebenenfalls Platz- oder Tischnummer.- für die Dauer von vier Wochen geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern.
– der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen.
– Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation zu löschen/zu vernichten. - Mund-Nasen-Bedeckung (§ 4 der Verordnung)
– Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen.
– von Kundinnen und Kunden in Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr (dies betrifft auch Hotels),
– in Gaststätten von Personal mit Gästekontakt und Gästen, soweit sie sich nicht auf ihrem Sitzplatz aufhalten.
UPDATE vom 03.10.
- Private Veranstaltungen mit mehr als 25 zeitgleich anwesenden Personen sind in geschlossenen Räumen verboten (z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Trauerfeiern)
- Private Veranstaltungen mit mehr als 50 zeitgleich anwesenden Personen sind unter freiem Himmel verboten
- Anwesenheitsdokumentation:
„…(2) Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zum Vollzug infektionsschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere zur Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten:- Vor- und Familienname,
- Telefonnummer,
- Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes
- vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse,
- Anwesenheitszeit und
- Platz- oder Tischnummer, sofern vorhanden.
…“
„…(3) Anwesende Personen wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Gäste, Besucherinnen und Besucher, Kundinnen und Kunden oder Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Angaben nach Absatz 2 Satz 1 vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.(4) Die Verantwortlichen im Sinne des Absatz 1 haben anwesenden Personen, die unvollständige oder offensichtlich falsche Angaben machen, den Zutritt oder den weiteren Verbleib zu verwehren…“
- Verhaltensvorschriften für Gäste:
„Gäste müssen in geschlossenen Räumen in Gaststätten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie sich nicht am Tisch aufhalten – etwa beim Betreten und Verlassen der Einrichtung. Gäste sind dazu verpflichtet, bei der Anwesenheitsdokumentation vollständig wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.Diese Bestimmungen gehen auf Teil I der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung zurück.“
Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie nochmals auf folgende Regelungen hinweisen:
- es sind maximal 6 Personen an einem Tisch erlaubt! Tische müssen mit 1,5 m Abstand gestellt sein!!! Das gilt auch bei Gruppen mit mehr als 6 Personen. Tische dürfen NICHT zusammengeschoben werden. Weder drinnen noch draußen.
- Tafeln ab 7 Personen (z.B. eine lange zusammengeschobene Tafel für 20 Personen) sind nicht erlaubt.
- Sollten Sie mehr als 6 Personen sein, werden wir Sie so platzieren, dass pro Tisch max. 6 Personen sitzen und am nächsten Tisch mit 1,5 m Abstand der nächste Tisch mit max. 6 Personen.
- Sie haben ab sofort 2 Möglichkeiten sich mit Ihren Kontaktdaten zu registrieren. Mit Zettel oder digital. Die Erfassung der Kontaktdaten ist Pflicht und wahrheitsgemäß UND vollständig durchzuführen. Das gilt für drinnen UND draußen.
- Aufgrund der Vielzahl an Gästen, ist auf dem gesamten Gelände des Zollpackhofes auf sämtlichen Wegen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Selbstverständlich dürfen Sie diese am Tisch abnehmen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Bleiben Sie gesund!
UPDATE vom 05.09.
- ab dem 05.09. ist die Dokumentationspflicht auch auf die Außenbereiche ausgeweitet worden. An unseren Eingängen finden Sie nun die Möglichkeit zur digitalen Dokumentation.
- „Die Verantwortlichen für Gaststätten haben eine Anwesenheitsdokumentation auch zu führen, soweit Speisen oder Getränke im Freien serviert oder im Wege der Selbstbedienung zum Verzehr im Bereich der genehmigten Außengastronomie abgegeben werden.(2) Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten:
- Vor- und Familienname,
- Telefonnummer,
- vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse,
- Anwesenheitszeit und
- gegebenenfalls Platz- oder Tischnummer.
Die Anwesenheitsdokumentation nach Satz 1 ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern und der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung, des Besuchs oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheiderin oder Ausscheider im Sinne des Infektionsschutz-gesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation zu löschen oder zu vernichten.
(3) Anwesende Personen wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Gäste, Besucherinnen und Besucher, Kundinnen und Kunden oder Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Angaben nach Absatz 2 Satz 1 vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
(4) Die Verantwortlichen im Sinne des Absatz 1 haben anwesenden Personen, die unvollständige oder offensichtlich falsche Angaben machen, den Zutritt oder den weiteren Verbleib zu verwehren.“ (Zitat der Infektionsschutz-Verordnung des Berliner Senats)
- Weiterhin gilt die Maskenpflicht für Gäste, sofern Sie nicht am Tisch sitzen. Bei uns gilt das auch für die Außenbereiche.
Hier geht es für nähere Informationen zu den Seiten des Berliner Senats
UPDATE vom 23.07.
- ab dem 24.07. dürfen laut Berliner Senat 6 Personen an einem Tisch sitzen ohne den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten
- Der Senat hat nochmals eindringlich auf die ordentliche Dokumentation der Kontaktdaten hingewiesen. Bitte, liebe Gäste, tragen Sie Ihre Kontaktdaten entsprechend in unsere Listen ein und lassen Sie uns gemeinsam an der Eindämmung von Covid 19 arbeiten.
- Weiterhin gilt die Maskenpflicht für Gäste, sofern Sie nicht am Tisch sitzen.
- „Im Freien kann der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen sichergestellt ist“
Hier geht es für nähere Informationen zu den Seiten des Berliner Senats
UPDATE vom 27.06.20
- Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu allen Personen, die nicht aus einem Hausstand kommen, einzuhalten.
- Das Personal mit Gästekontakt muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Auch ist die Mund-Nasen-Bedeckung von Gästen zu tragen, soweit sie sich nicht auf ihrem Sitzplatz aufhalten.
- In geschlossenen Räumen gilt weiterhin die Dokumentationspflicht. Der Zollpackhof dokumentiert die Anwesenheit auch bei Gästen, die unsere Terrasse besuchen, da bei Schlecht-Wetter alle spontan in den geschlossenen Räumen sitzen müssen.
FÜR DEN BIERGARTEN WERDEN RESERVIERUNGEN AB SOFORT WIEDER AB 20 PERSONEN PER E-MAIL ENTGEGENGENOMMEN. SIND SIE WENIGER GÄSTE DÜRFEN SIE WIEDER EINFACH VORBEI KOMMEN!
Hier geht es für nähere Informationen zu den Seiten des Berliner Senats
Aus der neuen Eindämmungsverordnung ergeben sich folgende Anpassungen und Lockerungen (vom 02.06.20):
- die Anwesenheit der Gäste MUSS dokumentiert und 4 Wochen aufbewahrt werden
- Im Innenbereich MUSS auch von Gästen ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Dieser darf nur am Tisch abgesetzt werden.
- Die Abstandsregelungen gelten weiterhin
- Ab dem 02.06. sind VERANSTALTUNGEN (Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote) im Innenbereich mit bis zu 150 Personen und ab dem 30.06. mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt
- Im Aussenbereich gilt: ab 02.06. 200 Personen, ab 16.06. 500 Personen und ab 30.06. sind bis zu 1000 Personen für VERANSTALTUNGEN (Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote) zugelassen
- es dürfen nun 5 Personen an einem Tisch sitzen oder 2 Haushalte