Die Corona-Pandemie hat für uns alle erhebliche Veränderungen und Einschränkungen mit sich gebracht. Wir alle lernen noch, uns auf die geänderten Verhältnisse einzustellen.

Auf uns als Gastronomen wirken sich diese Einschränkungen besonders schwerwiegend aus. Wir möchten Ihnen unverändert gute und zuvorkommende Gastgeber sein, Sie mit der gewohnten Qualität unserer Speisen und Getränke und einem zuvorkommenden Service überzeugen.

Gleichzeitig sind wir aber vom Gesetzgeber angehalten, unseren Betrieb und unsere Abläufe so zu organisieren, dass Abstandsregeln eingehalten werden können. Des Weiteren müssen wir massiv gesteigerte Hygieneanforderungen erfüllen. Die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten bei gleichzeitig reduzierter Kapazität wiegen vor dem Hintergrund der Corona-bedingten Schließzeit besonders schwer.

Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis Ende 2020 zu reduzieren.

Wir bitten um Verständnis, dass wir den Effekt dieser Steuerentlastung nicht an unsere Gäste weitergeben können. Unsere Verkaufspreise bleiben somit unverändert. Die Senkung der Umsatzsteuer leistet auf diese Weise einen Beitrag dazu, dass wir unseren Betrieb aufrecht erhalten und dessen Fortbestand im Interesse unserer Gäste, unserer Mitarbeiter und unserer Auszubildenden absichern können.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie auch künftig als unsere Gäste begrüßen zu dürfen!

Ihr Zollpackhof-Team